Vorladung · Durchsuchung · Anklage
Strafverteidiger in München — kompromisslos an Ihrer Seite.
In jedem Stadium des Verfahrens kommt es auf eine professionelle, engagierte Verteidigung an. Ich höre zu, prüfe die Akte und entwickle eine klare Strategie für Sie.
- Ausschließlich Strafrecht
- 24‑h‑Notruf
- Schnelle Termine
- Fester Ansprechpartner

„Nur wer sich vollständig auf ein Rechtsgebiet konzentriert, kann die Tiefe und Präzision bieten, die eine wirksame Strafverteidigung erfordert."
— Dr. Matthias Lang, Rechtsanwalt
DR. LANG · Strafverteidiger · München
Ein Strafverfahren stellt das Leben auf den Kopf. Meine Aufgabe ist es, Ihre Welt wieder geradezurücken.
Rechtsanwalt Dr. Matthias Lang verteidigt ausschließlich im Strafrecht – in München und bundesweit, vom Ermittlungsverfahren bis zur Revision.
Rechtsgebiete
Spezialisierte Verteidigung in jedem Bereich des Strafrechts.
Wissenswertes
Vier Phasen — und überall lässt sich eingreifen.
Vorrangiges Ziel ist in der Regel, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden. Je früher ich beteiligt bin, desto größer der Spielraum.
Ermittlungsverfahren
Die Behörden ermitteln – Zeugenbefragungen, ggf. Vernehmung des Beschuldigten, Durchsuchungen. Hier kann und sollte der Verteidiger auf eine Einstellung oder einen Strafbefehl hinwirken. Vorrangiges Ziel: eine Hauptverhandlung vermeiden.
Zwischenverfahren
Das Gericht entscheidet nach Vorlage der Akte und der Anklageschrift, ob es das Hauptverfahren eröffnet. Bis dahin können weitere Beweise beantragt und Einwendungen erhoben werden (§ 201 StPO).
Hauptverfahren
Kern des Strafverfahrens: die Hauptverhandlung. Je nach Schwere entscheidet der Strafrichter, das Schöffengericht oder das Landgericht. Auch hier bestehen zahlreiche Möglichkeiten, den Verlauf zu beeinflussen.
Strafvollstreckung
Kommt es zur Verurteilung, wird die Strafe vollstreckt – klassisch Geld- oder Freiheitsstrafe. Die Einziehung von Taterträgen ist keine Strafe, kann aber erhebliche Folgen haben.
Häufige Fragen
Mehr verraten Fragen als Selbstbeschreibungen.
Antworten auf das, was Mandantinnen und Mandanten am häufigsten bewegt – vom ersten Anruf bis zur Verteidigung.
Alle Fragen ansehenIch habe eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten – was tun?
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Machen Sie keine Angaben zur Sache und nehmen Sie den Termin nicht ohne anwaltlichen Rat wahr. Zu einer polizeilichen Vernehmung müssen Sie grundsätzlich nicht erscheinen.
Kontaktieren Sie mich. Ich nehme Akteneinsicht und bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen. Dass Sie schweigen, darf nicht zu Ihren Ungunsten gewertet werden.
Wie erreiche ich Dr. Lang im Notfall?
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Bei Durchsuchungen, Verhaftungen oder anderen dringenden Situationen bin ich rund um die Uhr erreichbar: +49 157 30229990.
Zusätzlich können Sie die Notfallnummer der Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. nutzen: 0171 532 81 04.
Wie läuft die erste Kontaktaufnahme ab?
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Sie erreichen mich per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Schildern Sie kurz Ihr Anliegen – ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Im ersten Gespräch besprechen wir die Situation, klären offene Fragen und vereinbaren das weitere Vorgehen. Alles bleibt selbstverständlich vertraulich.
Was kostet eine Erstberatung?
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Die Erstberatung kostet 190 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und enthält eine erste Einschätzung Ihres Falls. Bei Zustandekommen des Mandats wird die Erstberatungsgebühr auf das Honorar angerechnet.
Da jeder Fall anders ist, vereinbaren wir eine zugeschnittene Vergütung – etwa ein Pauschalhonorar oder eine Vereinbarung nach Zeitaufwand.
Verteidigt Dr. Lang auch außerhalb von München?
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Ja. Die Kanzlei ist bundesweit tätig – insbesondere bei wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren mit überregionaler Zuständigkeit. Kanzleisitz ist München (Sophienstr. 1, 80333 München).
Besprechungen sind auch telefonisch oder per Videokonferenz möglich.
Im Ernstfall
Sofort das Richtige tun
Kostenloses Erstgespräch
Schildern Sie mir Ihren Fall
Vorladung, Durchsuchung oder Anklage? Je früher wir handeln, desto mehr Spielraum bleibt. Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
24‑h‑Notruf bei Durchsuchung oder Festnahme: +49 157 30229990

