Vergütung
Transparent von der ersten Minute.
Erstberatung
190 €
zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
Bei Zustandekommen des Mandats wird die Erstberatungsgebühr auf das Honorar angerechnet.
Faire, fallbezogene Vergütung
Da jeder Fall anders ist und einen anderen Zeitaufwand erfordert, biete ich Ihnen eine auf Ihren Fall zugeschnittene Vergütung an. So kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden oder eine Vergütungsvereinbarung nach anfallender Arbeitszeit erfolgen.
- Klare Absprache der Vergütung vor Mandatsbeginn
- Pauschalhonorar oder Abrechnung nach Zeitaufwand
- Anrechnung der Erstberatungsgebühr bei Mandatsübernahme
- Prüfung von Pflichtverteidigung und Prozesskostenhilfe
Pflichtverteidigung
Liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, kann ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden – unabhängig von den Vermögensverhältnissen. Werden Sie freigesprochen oder das Verfahren eingestellt, tragen Sie keine Kosten. Gern prüfe ich, ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen.
Fragen zur Vergütung? Rufen Sie an: +49 89 377 99 77 88
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Vorladung, Durchsuchung oder Anklage? Je früher wir handeln, desto mehr Spielraum bleibt. Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
24‑h‑Notruf bei Durchsuchung oder Festnahme: +49 157 30229990