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White-Collar-Crime

Wirtschaftsstrafrecht

Ermittlungen wegen Untreue, Betrug oder Insolvenzverschleppung gefährden nicht nur Ihr Unternehmen – sie bedrohen Ihre berufliche Existenz und persönliche Freiheit. Im Wirtschaftsstrafrecht zählt jede Stunde. Diskretion und frühzeitiges Handeln sind entscheidend.

Wirtschaftsstrafrecht

Komplexität als Verteidigungschance

Wirtschaftsstrafrechtliche Akten umfassen regelmäßig tausende Seiten – Buchführung, E-Mail-Verkehr, Kontoauszüge, Gutachten. Die Staatsanwaltschaft hat oft Monate oder Jahre ermittelt, bevor Sie als Beschuldigter davon erfahren.

Genau diese Komplexität eröffnet erhebliche Verteidigungsmöglichkeiten – wenn ein erfahrener Verteidiger sie frühzeitig erkennt und nutzt. Eine wirksame Verteidigung beginnt mit der sorgfältigen Aufarbeitung des gesamten Aktenmaterials, bevor irgendeine Einlassung erfolgt.

Untreue und die Business Judgment Rule

Nicht jede unternehmerische Fehlentscheidung ist eine strafbare Untreue. Strafbar ist nur eine gravierende Pflichtverletzung. Die Business Judgment Rule (§ 93 Abs. 1 AktG) gilt auch im Strafrecht: Eine Entscheidung ist nicht pflichtwidrig, wenn sie auf angemessener Informationsgrundlage, in gutem Glauben und zum Wohl des Unternehmens getroffen wurde.

Für die Verteidigung ist die Dokumentation entscheidend – Protokolle, externe Gutachten, Vorstandsbeschlüsse und Risikoanalysen können belegen, dass nach den Grundsätzen ordentlicher Unternehmensführung gehandelt wurde.

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