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Zukunft sichern

Jugendstrafrecht

Wenn Jugendliche oder junge Erwachsene mit der Justiz in Konflikt geraten, steht für Familien von einer Sekunde auf die andere die Welt kopf. Im Jugendstrafrecht gelten völlig andere Regeln als im Erwachsenenstrafrecht: Hier steht nicht die Bestrafung im Vordergrund, sondern der Erziehungsgedanke.

Jugendstrafrecht

Geräuschlos im Hintergrund regeln

Gerade bei Ersttätern lässt sich ein jugendstrafrechtliches Verfahren in vielen Fällen geräuschlos im Hintergrund regeln. Durch eine fundierte und strategische Argumentation gegenüber der Staatsanwaltschaft München kann häufig eine sogenannte Diversion erreicht werden: Das Verfahren wird ohne Anklage, ohne Gerichtsverhandlung und ohne Urteil eingestellt.

Beruhigend für Eltern: Solche Einstellungen tauchen nicht im klassischen Führungszeugnis auf. Sie sind für normale Arbeitgeber unsichtbar und verbauen nicht den Weg in Ausbildung, Studium oder Beruf.

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