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Zwei Wochen Frist

Einspruch gegen Strafbefehl

Haben Sie einen Strafbefehl erhalten, sollten Sie umgehend Kontakt aufnehmen. Wird nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem Urteil gleich – Sie gelten als verurteilt.

Nicht immer ist Einspruch richtig

Der Strafbefehl ist im Vergleich zu einem Verfahren mit Hauptverhandlung günstiger und findet nicht in der Öffentlichkeit statt. Ist der Vorwurf jedoch völlig unbegründet, die Beweislage dünn, die Strafe zu hoch oder besteht ein Verfahrenshindernis, sollte Einspruch eingelegt werden. Deshalb sollte der Strafbefehl stets anwaltlich geprüft werden.

Wichtig sind auch die Folgen: Ab über 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft; bei bestimmten Berufsgruppen oder Hobbys (z. B. Jagderlaubnis, Sicherheitsüberprüfungen) können schon weniger Tagessätze gravierende Auswirkungen haben.

Drei Wege des Einspruchs

Der Einspruch kann unbeschränkt erfolgen, auf die Tagessatzanzahl oder auf die Tagessatzhöhe beschränkt werden. Ich bespreche mit Ihnen, welches Vorgehen in Ihrem Fall zielführend ist – und behalte dabei alle Folgen für Beruf und Privatleben im Blick.

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Vorladung, Durchsuchung oder Anklage? Je früher wir handeln, desto mehr Spielraum bleibt. Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

24‑h‑Notruf bei Durchsuchung oder Festnahme: +49 157 30229990