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Wissenswertes

Im Ernstfall sofort das Richtige tun

Ein Strafverfahren ist für die betroffene Person und ihre Angehörigen sehr belastend. Hier finden Sie konkrete Hilfe für die häufigsten Situationen – und einen Überblick über den Ablauf.

Ablauf eines Strafverfahrens

Vier Phasen — und überall lässt sich eingreifen.

01

Ermittlungsverfahren

Die Behörden ermitteln – Zeugenbefragungen, ggf. Vernehmung des Beschuldigten, Durchsuchungen. Hier kann und sollte der Verteidiger auf eine Einstellung oder einen Strafbefehl hinwirken. Vorrangiges Ziel: eine Hauptverhandlung vermeiden.

02

Zwischenverfahren

Das Gericht entscheidet nach Vorlage der Akte und der Anklageschrift, ob es das Hauptverfahren eröffnet. Bis dahin können weitere Beweise beantragt und Einwendungen erhoben werden (§ 201 StPO).

03

Hauptverfahren

Kern des Strafverfahrens: die Hauptverhandlung. Je nach Schwere entscheidet der Strafrichter, das Schöffengericht oder das Landgericht. Auch hier bestehen zahlreiche Möglichkeiten, den Verlauf zu beeinflussen.

04

Strafvollstreckung

Kommt es zur Verurteilung, wird die Strafe vollstreckt – klassisch Geld- oder Freiheitsstrafe. Die Einziehung von Taterträgen ist keine Strafe, kann aber erhebliche Folgen haben.

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