Häufige Fragen
Was Sie wissen müssen.
Ein Strafverfahren wirft sofort viele praktische Fragen auf. Hier sind die häufigsten – und meine Antworten.
Ich habe eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten – was tun?
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Machen Sie keine Angaben zur Sache und nehmen Sie den Termin nicht ohne anwaltlichen Rat wahr. Zu einer polizeilichen Vernehmung müssen Sie grundsätzlich nicht erscheinen.
Kontaktieren Sie mich. Ich nehme Akteneinsicht und bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen. Dass Sie schweigen, darf nicht zu Ihren Ungunsten gewertet werden.
Wie erreiche ich Dr. Lang im Notfall?
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Bei Durchsuchungen, Verhaftungen oder anderen dringenden Situationen bin ich rund um die Uhr erreichbar: +49 157 30229990.
Zusätzlich können Sie die Notfallnummer der Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. nutzen: 0171 532 81 04.
Wie läuft die erste Kontaktaufnahme ab?
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Sie erreichen mich per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Schildern Sie kurz Ihr Anliegen – ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Im ersten Gespräch besprechen wir die Situation, klären offene Fragen und vereinbaren das weitere Vorgehen. Alles bleibt selbstverständlich vertraulich.
Was kostet eine Erstberatung?
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Die Erstberatung kostet 190 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und enthält eine erste Einschätzung Ihres Falls. Bei Zustandekommen des Mandats wird die Erstberatungsgebühr auf das Honorar angerechnet.
Da jeder Fall anders ist, vereinbaren wir eine zugeschnittene Vergütung – etwa ein Pauschalhonorar oder eine Vereinbarung nach Zeitaufwand.
Verteidigt Dr. Lang auch außerhalb von München?
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Ja. Die Kanzlei ist bundesweit tätig – insbesondere bei wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren mit überregionaler Zuständigkeit. Kanzleisitz ist München (Sophienstr. 1, 80333 München).
Besprechungen sind auch telefonisch oder per Videokonferenz möglich.
Was bedeutet ein Strafbefehl – muss ich Einspruch einlegen?
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Ein Strafbefehl wird ohne Einspruch innerhalb von zwei Wochen rechtskräftig und steht einem Urteil gleich. Nicht immer ist Einspruch sinnvoll – das hängt von Beweislage, Strafhöhe und beruflichen Folgen ab.
Lassen Sie den Strafbefehl daher anwaltlich prüfen, bevor die Frist verstreicht.
Woran erkenne ich einen guten Strafverteidiger?
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Achten Sie auf klare Spezialisierung im Strafrecht, nachweisbare Fachkenntnisse (Publikationen, Fachanwalt für Strafrecht) und einen direkten Ansprechpartner.
Ich bin ausschließlich im Strafrecht tätig, habe meine Dissertation im Strafprozessrecht verfasst und die theoretische Fachanwaltsprüfung für Strafrecht bestanden.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie mir – ich antworte in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Kostenloses Erstgespräch
Schildern Sie mir Ihren Fall
Vorladung, Durchsuchung oder Anklage? Je früher wir handeln, desto mehr Spielraum bleibt. Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
24‑h‑Notruf bei Durchsuchung oder Festnahme: +49 157 30229990