
Rechtsanwalt
Dr. Matthias Lang — ausschließlich Strafrecht.
Als Strafverteidiger ist es mein Ziel, Ihnen die bestmögliche Verteidigung zu bieten. Ich bin ausschließlich im Strafrecht tätig – denn nur eine konsequente Spezialisierung bietet die Tiefe und Präzision, die eine wirksame Verteidigung erfordert.
Werdegang
Konsequent auf das Strafrecht fokussiert.
- 01
Studium mit dem Schwerpunkt „Kriminologie“ mit Fokus auf das Strafrecht.
- 02
Wahlstation des Referendariats bei der Staatsanwaltschaft Augsburg.
- 03
Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg mit Lehrverpflichtungen im allgemeinen Strafrecht.
- 04
2022: Tätigkeit bei einer renommierten Wirtschaftsstrafrechtskanzlei in komplexen Umfangsverfahren.
- 05
2023: Veröffentlichung der Dissertation zu einem strafprozessualen Thema.
- 06
Juli 2024: theoretischer Teil des Fachanwalts für Strafrecht erfolgreich bestanden.
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer München
- Deutscher Anwaltverein
- Münchener Anwaltverein
- Deutsche Strafverteidiger e.V.
Veröffentlichungen (Auswahl)
- Strafprozess und Pandemie: Eine Untersuchung anhand der COVID-19-Pandemie, Diss. Univ., Baden-Baden 2023.
- Praxiskommentar zu BGH, Beschl. v. 09.11.2022 – 4 StR 272/22: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, NStZ 2023, 349.
- Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 19.10.2022 – 4 StR 168/21, NJW 2022, 3797–3798 (mit Prof. Dr. Kudlich).
- Praxiskommentar zu BGH, Beschl. v. 03.05.2022 – 3 StR 93/22: Computerbetrug, NStZ 2022, 682–683.
- Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 20.01.2021 – GSSt 2/20, JR 2021, 593–597 (mit Prof. Dr. Kudlich).
- Praxiskommentar zu BGH, Beschl. v. 19.11.2020 – 4 StR 431/20, NStZ 2021, 187–188.
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