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Sofort handeln

Hausdurchsuchung – was tun?

Eine Hausdurchsuchung ist ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG). Häufig erfolgt sie in den frühen Morgenstunden ab 6:00 Uhr, wenn die Betroffenen vor Ort sind. Findet gerade eine Durchsuchung bei Ihnen statt, kontaktieren Sie mich umgehend.

Verhalten Schritt für Schritt

  1. 01

    Keinen Widerstand leisten

    Leisten Sie auf keinen Fall körperlichen Widerstand gegen die Ermittlungsbeamten.

  2. 02

    Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen

    Lassen Sie sich den Beschluss vorlegen und prüfen Sie, wer gesucht wird.

  3. 03

    Nur Angaben zur Person

    Machen Sie Angaben zu Ihren persönlichen Daten – aber keine Angaben zum Vorwurf.

  4. 04

    Anwalt kontaktieren

    Bitten Sie darum, einen Anwalt kontaktieren zu dürfen.

  5. 05

    Nichts unterschreiben

    Unterschreiben Sie keine Unterlagen der Ermittlungsbehörden.

  6. 06

    Sicherstellungsprotokoll prüfen

    Überprüfen Sie das Protokoll, wenn Gegenstände sichergestellt werden.

Beim Beschuldigten oder bei Dritten

Es gibt die Wohnungsdurchsuchung beim Beschuldigten (§ 102 StPO) und bei Dritten (§ 103 StPO). Beim Beschuldigten genügt der Tatverdacht; bei Dritten müssen Tatsachen vorliegen, die nahelegen, dass sich gesuchte Personen oder Beweismittel in den Räumen befinden.

Grundsätzlich ist ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss nötig. Nur bei Gefahr in Verzug dürfen Staatsanwaltschaft oder Polizei selbst anordnen (§ 105 StPO) – diese Ausnahme ist eng auszulegen, bloße Vermutungen genügen nicht.

Nach der Durchsuchung

Im Nachgang sollten Sie unverzüglich einen Strafverteidiger aufsuchen, der prüft, ob die Durchsuchung rechtmäßig war. Bei rechtswidriger Durchsuchung können Beweisverwertungsverbote entstehen. Häufig werden elektronische Geräte sichergestellt und forensisch ausgewertet – auch hier ist anwaltliche Begleitung wichtig.

Kostenloses Erstgespräch

Schildern Sie mir Ihren Fall

Vorladung, Durchsuchung oder Anklage? Je früher wir handeln, desto mehr Spielraum bleibt. Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

24‑h‑Notruf bei Durchsuchung oder Festnahme: +49 157 30229990