Welche Strafe droht bei einer Beleidigung?
Die Beleidigung (§ 185 StGB) schützt die persönliche Ehre. Wann die Grenze überschritten ist – und wann ein Strafantrag nötig ist.

Die Strafe reicht von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe. Eine Beleidigung kann mündlich, schriftlich, bildlich oder durch eine Tätlichkeit erfolgen – auch durch Kommentare bei Facebook, Instagram, X oder in WhatsApp.
Grenze zur Unhöflichkeit
Bloße Unhöflichkeiten stellen grundsätzlich keine Beleidigung dar. Wann die Grenze überschritten ist, ist oft nicht eindeutig – das bietet Ansatzpunkte für die Verteidigung. Zu berücksichtigen ist auch die durch Art. 5 GG geschützte Meinungsfreiheit.
Grundsätzlich bedarf es eines Strafantrags. Bejaht die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse, kann eine Beleidigung auch ohne Strafantrag verfolgt werden.


