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Allgemeines Strafrecht2. März 2025· 2 Min.

Welche Strafe droht bei einer Beleidigung?

Die Beleidigung (§ 185 StGB) schützt die persönliche Ehre. Wann die Grenze überschritten ist – und wann ein Strafantrag nötig ist.

Von Rechtsanwalt Dr. Matthias Rainer Lang

Person, die schreiend in die Kamera zeigt

Die Strafe reicht von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe. Eine Beleidigung kann mündlich, schriftlich, bildlich oder durch eine Tätlichkeit erfolgen – auch durch Kommentare bei Facebook, Instagram, X oder in WhatsApp.

Grenze zur Unhöflichkeit

Bloße Unhöflichkeiten stellen grundsätzlich keine Beleidigung dar. Wann die Grenze überschritten ist, ist oft nicht eindeutig – das bietet Ansatzpunkte für die Verteidigung. Zu berücksichtigen ist auch die durch Art. 5 GG geschützte Meinungsfreiheit.

Grundsätzlich bedarf es eines Strafantrags. Bejaht die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse, kann eine Beleidigung auch ohne Strafantrag verfolgt werden.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Sind Sie betroffen? Nehmen Sie Kontakt auf.
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