Autofahren und Cannabiskonsum – die 3,5 ng/ml-Grenze
Seit dem 22.08.2024 gilt § 24a Abs. 1a StVG mit der neuen 3,5 ng/ml-Grenze. Wie lange Sie nach dem Konsum warten sollten.

Nach dem neuen § 24a Abs. 1a StVG handelt ordnungswidrig, wer mit 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum ein Kraftfahrzeug führt. Achtung: Für Personen unter 21 Jahren oder in der Probezeit gilt weiterhin der alte Grenzwert.
Wartezeiten
Bei gelegentlichem Konsum kann der Wert nach drei bis fünf Stunden unter 3,5 ng/ml liegen; auf der sicheren Seite ist man nach zwölf Stunden. Bei regelmäßigem Konsum wird empfohlen, mindestens drei bis fünf Tage zu warten, da sich ein THC-Depot bildet.
Wird der Grenzwert überschritten, drohen beim Erstverstoß 500 EUR und ein Monat Fahrverbot. Kommt eine alkohol- oder rauschbedingte Ausfallerscheinung hinzu, kann sogar Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) vorliegen.


