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Verkehrsstrafrecht18. Apr. 2025· 3 Min.

Autofahren und Cannabiskonsum – die 3,5 ng/ml-Grenze

Seit dem 22.08.2024 gilt § 24a Abs. 1a StVG mit der neuen 3,5 ng/ml-Grenze. Wie lange Sie nach dem Konsum warten sollten.

Von Rechtsanwalt Dr. Matthias Rainer Lang

Ein Cannabisblatt

Nach dem neuen § 24a Abs. 1a StVG handelt ordnungswidrig, wer mit 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum ein Kraftfahrzeug führt. Achtung: Für Personen unter 21 Jahren oder in der Probezeit gilt weiterhin der alte Grenzwert.

Wartezeiten

Bei gelegentlichem Konsum kann der Wert nach drei bis fünf Stunden unter 3,5 ng/ml liegen; auf der sicheren Seite ist man nach zwölf Stunden. Bei regelmäßigem Konsum wird empfohlen, mindestens drei bis fünf Tage zu warten, da sich ein THC-Depot bildet.

Wird der Grenzwert überschritten, drohen beim Erstverstoß 500 EUR und ein Monat Fahrverbot. Kommt eine alkohol- oder rauschbedingte Ausfallerscheinung hinzu, kann sogar Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) vorliegen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Sind Sie betroffen? Nehmen Sie Kontakt auf.
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