Hausdurchsuchung – was tun? 6 Schritte, die Sie kennen müssen
Eine Durchsuchung greift in Art. 13 GG ein. Wie Sie sich als Betroffener verhalten – und was im Nachgang zu prüfen ist.

Eine Wohnungsdurchsuchung ist ein einschneidendes Ereignis – häufig in den frühen Morgenstunden. Als Betroffener haben Sie ein Recht, anwesend zu sein (§ 106 StPO).
Leisten Sie keinen Widerstand, lassen Sie sich den Beschluss zeigen, machen Sie nur Angaben zur Person, versuchen Sie einen Anwalt zu kontaktieren, unterschreiben Sie nichts und prüfen Sie das Sicherstellungsprotokoll.
Im Nachgang
Suchen Sie unverzüglich einen Strafverteidiger auf, der prüft, ob die Durchsuchung rechtmäßig erfolgt ist. Bei einer rechtswidrigen Durchsuchung können Beweisverwertungsverbote entstehen.


