Wegen Nachstellung (Stalking) beschuldigt? § 238 StGB
Das deutsche Strafgesetzbuch spricht nicht von Stalking, sondern von Nachstellung. Was Sie als Beschuldigter wissen müssen.

Seit 2017 genügt es, wenn das Verhalten geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen. Die Strafe reicht von Geldstrafe bis zu drei Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.
Wann der Tatbestand erfüllt ist
Erfasst werden u. a. das wiederholte Aufsuchen der räumlichen Nähe, wiederholte Kommunikationsversuche, der Missbrauch personenbezogener Daten und Bedrohungen (§ 238 Abs. 1 StGB).
Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch. Ich beantrage Akteneinsicht und bespreche das weitere Vorgehen nach der rechtlichen Prüfung.


