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Allgemeines Strafrecht5. Juni 2025· 3 Min.

Strafbarkeitsrisiken bei Social Media

Ein unbedachter Kommentar, ein geteiltes Bild – soziale Medien bergen strafrechtliche Risiken, die viele Nutzer unterschätzen.

Von Rechtsanwalt Dr. Matthias Rainer Lang

Handy auf einem Tisch

Die Möglichkeit, jederzeit Kommentare und Nachrichten zu versenden, birgt Risiken: Was im realen Leben strafbar ist, gilt auch online. Die Reichweite sozialer Medien kann Strafen sogar verschärfen.

Häufige Delikte

Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB); Volksverhetzung (§ 130 StGB); Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB); Urheberrechtsverletzungen (§ 106 UrhG); Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB).

Denken Sie nach, bevor Sie posten: Was einmal im Netz steht, verbreitet sich schnell und lässt sich schwer wieder löschen.

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